Anpassungen und Modernisierungen brachte sodann auch das Rechtsanwalts-Berufsrechts-Änderungsgesetz, u. a. wurde die Ausübung der Rechtsanwaltschaft in der Form einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) erlaubt.
Neben seiner Hochschullehrertätigkeit war er als ehrenamtlicher Richter am Bundesgerichtshof im für das Berufsrecht der Steuerberater zuständigen Senat tätig.
Besondere Schwerpunkte sind die Arbeit der Bundesrechtsanwaltskammer, Anwaltsrecht, Anwaltshaftung, Anwaltsvergütung, Anwaltsmarkt und das Berufsrecht der Rechtsanwälte.