Neben der Amtshaftung für die Bergbehörden gibt es auch in bestimmten Fällen strafrechtliche Konsequenzen für Vorgesetzte und Mitarbeiter von Betrieben.
In der Regel haben die Bergbehörden eigene Rahmenpläne erlassen, in welchen geregelt ist, welche Bergbauzweige in welchem Umfang durchlaufen werden sollten.