Für ihre Beweisführung bot die Anklage während des Verfahrens über 70 KZ-Überlebende als Belastungszeugen auf, die wie auch die Entlastungszeugen ins Kreuzverhör genommen werden konnten.
Lediglich die von Rotarmisten vergewaltigten Frauen hätten im Westen eine „ideologisch instrumentalisierte Form der Anerkennung“ erfahren und seien „Belastungszeugen im Ost-West-Konflikt“ geworden.
Die Aussagen der Belastungszeugen zum Komplex Zwangsarbeit waren im Wesentlichen Schilderungen der Arbeits- und Lebensbedingungen während der Aufbauphase des Lagers im Winter 1943/1944.