Eine Belastungsvollmacht ist nur erforderlich, wenn der Grundstückskäufer eine Fremdfinanzierung des Grundstückserwerbs schon vor einer Eigentumsumschreibung vornehmen will und der Kreditgeber hierfür eine Kreditsicherheit verlangt.
Eine Belastungsvollmacht ist eine im Grundstückskaufvertrag enthaltene Klausel, die den Notar bevollmächtigt, das Grundstück mit einem Grundpfandrecht zu belasten.