Hierunter fielen etwa Streitigkeiten über Gemeindezugehörigkeit oder das aktive und passive kommunale Wahlrecht, verschiedene Beitragspflichten, Feldbereinigung, Gewässerbenutzung, Jagd und Fischerei.
Nach dem neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag besteht im privaten Bereich eine Beitragspflicht für Inhaber von Wohnungen und im nicht privaten Bereich eine Beitragspflicht für Inhaber von Betriebsstätten.
Die Beitragspflicht ergibt sich aus dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, der durch Zustimmungsgesetze aller 16 Landesparlamente zu anwendbarem Recht im jeweiligen Bundesland erklärt wurde.
Körperschaftlich organisierte Organisationen erheben Umlagen, die übrigen Organisationen legen eine Beitragspflicht in ihren Satzungen fest oder sind kostenlos (Organmitglieder).