Den so genannten Gastarbeitern und ihren Nachkommen wurde die Einbürgerung verwehrt, ihre Interessen wurden stattdessen durch Ausländerbeauftragte wahrgenommen.
Die Ausländerbeauftragten von Bund und Ländern beschlossen 2002 die Einrichtung einer „Arbeitsgruppe Integration“, um die Konkretisierung der Integrationsförderung nach dem Zuwanderungsgesetz zu begleiten und koordinieren.
Seit 2013 bekleidet er auch das Amt des Forschungsdekans der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft und das Amt des Ausländerbeauftragten der Universität.