Verstößt der Betreiber eines Taxiunternehmens gegen seine Aufzeichnungspflichten bei den Schichtzetteln, berechtigt dies das Finanzamt zu einer Schätzung.
Es zeigt sich in der Praxis der Arbeitszeitflexibilisierung, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter mit der Erfüllung der Aufzeichnungspflicht beauftragen konnten.
Die Pauschalzahlung befreit die Prostituierten nicht von der Abgabe einer Steuererklärung oder der Einhaltung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten.