Auch gegen Lohnausfall sind die meisten Angestellten versichert, Ausnahme sind Nichtberufsunfälle für geringfügig Angestellte, mit einem Arbeitspensum von unter 8 Stunden bei einem Arbeitnehmer.
Sein außergewöhnliches Arbeitspensum, das die parallele Arbeit im Kirchendienst und an der Wissenschaft erforderte, musste er in der Folgezeit einschränken.