Arbeitszeit ist im Arbeitsrecht der Zeitraum, in welchem ein Arbeitnehmer seiner Arbeitspflicht nachkommen muss, wobei Arbeitspausen meist nicht mitzählen.
Die Anordnung von Arbeitspausen ist Teil des Direktionsrechts des Arbeitgebers aus GewO, das im Rahmen einer Betriebsvereinbarung wahrgenommen werden kann.
Recht auf Erholungsurlaub nach dem Bundesurlaubsgesetz, Anspruch auf Arbeitspausen nach dem Arbeitszeitgesetz, Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Seine Erkenntnisse führten zur wesentlichen Verbesserung der Arbeitsbedingungen, z. B. von Beleuchtung, Arbeitsplatzgestaltung, Arbeitspausen und Lärmbekämpfung.