Dadurch erhält er ein bedingtes Eigentumsrecht, das ihn ab dem Zeitpunkt des ordnungsgemäß eingereichten Vormerkungsgesuchs vor Verfügungen des Alteigentümers schützt.
Sie erzielte Herausgaben und Einigungen mit den Betroffenen in allen maßgeblichen Ländern und ist als Kooperationspartnerin von Museen, Alteigentümern und aktuellen Besitzern tätig.