Ein Flaggoffizier ist ein zur Führung einer eigenen Rangflagge berechtigter Marineoffizier in einem höheren Dienstgrad als Kapitän zur See, also in einem Admiralsrang oder als Kommodore.
Das Gericht befand in seinem darauf folgenden Urteil, dass er zwar über eine aus seinem Admiralsrang resultierende umfangreiche Befehls- und Kommandogewalt verfügt habe.
Eine weitere Reform fand 1970 statt, durch die auch der frühere Superintendent und heutige Direktor auch zum Flaggoffizier, dem Admiralsrang aufsteigen kann.