Das neue CO 2 -Kompensationsgesetz schreibt allerdings vor, dass neue Gaskraftwerke nur mit Abwärmenutzung (Kraft-Wärme-Kopplung) bewilligt werden können.
Es folgten Untersuchungen zur Wirkungsgradsteigerung durch Anhebung der Temperaturen für Frischdampf und ZÜ-Dampf sowie zur Abwärmenutzung durch Rohgaskühlung.
Ausgehend von steigenden Brennstoffpreisen und unter Einbeziehung der Investitionskosten, Zinsen und Personalkosten wurde die Abwärmenutzung in den vergangenen 50 Jahren mehrfach weit vorangetrieben.
Die niedrigen Betriebstemperaturen von Kaltwärmenetzen begünstigen dabei besonders Solarthermieanlagen, BHKWs und die Abwärmenutzung, da diese unter diesen Bedingungen mit maximaler Effizienz arbeiten können.
Auch haben diese Anlagen beispielsweise bei einer Kraft-Wärme-Kopplung geringere elektrische Wirkungsgrade, was jedoch durch die Abwärmenutzung in der Regel mehr als ausgeglichen wird.