Die „klaren, charakteristischen und tonschönen Stimmen“ der 522 Pfeifen, „die große Kombinationsmöglichkeit“ durch 10 Register und „die erstaunliche Präzision der pneumatischen Traktur“ wurden im Abnahmeprotokoll positiv hervorgehoben.
Alle Schritte der Werksabnahme werden in einem schriftlichen Abnahmeprotokoll festgehalten, welches anschließend von Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam unterzeichnet wird.
Die gilt für nicht abgenommene Anlagen, bei denen die Zulassungsbescheide abgelaufen sind, und für abgenommene Anlagen mit erfolgreichem Abnahmeprotokoll, die aber erhebliche, nicht durch Reparaturen oder Wartungsarbeiten behebbare Mängel aufweisen.