Spenden und Mitgliedsbeiträge zur Förderung steuerbegünstigter Zwecke () sind bereits bei der Gewinnermittlung als Betriebsausgaben abziehbar und werden in der Einkommensermittlung als nichtabziehbare Betriebsausgaben (siehe dort) wieder neutralisiert.
Der Anleger (auch Kapitalanleger, Kapitalgeber oder Investor) ist ein Wirtschaftssubjekt, das als Marktteilnehmer auf dem Finanzmarkt ein Finanzprodukt zum Zwecke der langfristigen Vermögensmehrung nachfragt.
Eine Reihe landwirtschaftlicher Betriebe und Bergwerke unterhielten für betriebsinterne Zwecke Schmalspurbahnen, meist in der Spurweite 610 mm, eine in der Spurweite 762 mm.
Die Durchführung der Entnahme von Körperzellen für kriminalistische Zwecke ist eine hoheitliche Maßnahme, die der Gegenwart eines Polizeibeamten bedarf.