Dagegen geht die traditionelle Leverage-Theorie davon aus, dass Kopplungsgeschäfte eines marktbeherrschenden Unternehmens dazu dienten, die Monopolmacht auszudehnen und deshalb per se wettbewerbswidrig seien.
In der Gastronomie werden wettbewerbswidrig anstelle der eher hummerähnlichen und wie dieser am Meeresboden lebenden echten Scampi oft verschiedene Garnelen als „Scampi“ angeboten.
Wenn der Werbetreibende einen Verbraucher aufgrund einer Werbeeinwilligung kontaktiert, die dieser gar nicht selbst abgegeben hat, handelt das Unternehmen wettbewerbswidrig, weil kein wirksames Einverständnis vorliegt.
Zudem bedeute allein die Tatsache, dass eine gewöhnlich nur gegen Entgelt erbrachte Leistung unentgeltlich erbracht werde, regelmäßig noch keine wettbewerbswidrige Marktstörung.