Für Beamte, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit gilt das Gesetz entsprechend; die Zahlung an diese Statusgruppen richtet sich hingegen nach dem Gesetz über vermögenswirksame Leistungen.
In diesen Verträgen ist geregelt, dass der Arbeitgeber die vermögenswirksamen Leistungen ganz oder teilweise trägt, sofern der Mitarbeiter einen entsprechenden Vertrag abschließt.