Er erhielt diese Belehnung, musste jedoch Kurtrier das Recht der Huldigung, das Öffnungsrecht, die Militärhoheit, die Reisefron und die Schatzung (Vermögensabgabe) einräumen.
5 des Grundgesetzes regelt, dass der Ertrag der einmaligen Vermögensabgaben und die zur Durchführung des Lastenausgleichs erhobenen Ausgleichsabgaben dem Bund zustehen.
Nun sollte die von der Reichsregierung vernachlässigte Kriegsopferversorgung dadurch verbessert werden, dass dafür nötige Mittel durch eine einmalige Vermögensabgabe zugunsten einer „Notgemeinschaft für Kriegsbeschädigte“ beschafft werden sollten.