2013 eröffnete die französische Justiz anhand dieser Daten ein Verfahren gegen die Bank wegen „Steuerbetrugs, Geldwäsche in Gestalt einer organisierten Bande und unlauterer Bankgeschäfte“.
Offengelegt wurden skandalöse Geschäftspraktiken wie Unlauterer Wettbewerb, Steuerhinterziehung, Erpressung, Untreue, Bespitzelung von Anwälten, Bestechung von Reichstagsabgeordneten und Journalisten.
Jedoch bleiben diese dann als unlauterer Wettbewerb unzulässig, wenn Verbraucher über den wirklichen Wert des Angebots getäuscht oder zumindest unzureichend informiert würden.
Während im Wettbewerbsrecht unlauterer Wettbewerb als bestimmte Form des Rechtsbruch bezeichnet wird, gilt eine Wettbewerbsverzerrung nicht unmittelbar als illegal.