Bei einer Geschichtsfälschung (auch: Pseudohistorie) wird in Täuschungsabsicht und mit wissenschaftlich unlauteren Mitteln ein unzutreffender Eindruck von historischen Ereignissen oder Situationen und ihrer Interpretation vermittelt.
Seine kapitalismuskritische Haltung wird dabei häufig konterkariert, da es sich vom Erzähler finanziell aushalten lässt und diesen zudem als Versuchsobjekt für seine unlauteren Geschäftsmethoden (wie aufgezwungene Klingelton-Abos) benutzt.
Nach der verheerenden Niederlage erinnerte man sich an Kinjikitele als einen unlauteren Medizinmann, dessen Betrug die Menschen in eine Katastrophe geführt habe.
Da dies bald aber nur noch unzureichenden Schutz bot, wurde 1896 das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes mit Einzelfallregelungen der Unlauterkeit erlassen.
Eine Kampagne, welche Personen, Gruppen, Institutionen oder Ideen mit unfairen Mitteln und unlauteren Zielen diskreditieren will, nennt man Hetzkampagne oder Schmutzkampagne.
Davor waren ab 1889 Verstöße gegen die guten Sitten, sofern sie Handlungen zwecks Erlangung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen betrafen, durch das Gesetz zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes strafbewehrt.