Bei ausländischen Beobachtern und der turkmenischen Exil-Opposition wurde die Wahl als undemokratisch bezeichnet und massive Grundrechtsverletzungen und Wahlmanipulationen kritisiert.
Die Möglichkeit und Praxis der Friedenswahlen bei den Sozialversicherungsträgern ist zwar höchstrichterlich bestätigt, sie wird aber weiterhin als undemokratisch und verfassungswidrig kritisiert.