Die in rascher Folge stattfindenden Truppenabzüge der 90er Jahre führten zu einer auch in der Territorialorganisation sich niederschlagenden Veränderung.
Für die Wahrung der Eigentümerrechte und die Beachtung der Eigentümerpflichten sowie für die sukzessive Rücknahme im Zuge des Truppenabzugs waren die Behörden der Bundesvermögensverwaltung, auf Ortsebene die Bundesvermögensämter, zuständig.