Angesichts der elementaren religiösen Relevanz erscheint in der Güterabwägung die wie bei jeder Operation erfüllte tatbestandsmäßige Körperverletzung marginal.
Der Begriff der Strafe setzt sich damit von dem der Maßregel der Besserung und Sicherung ab, für die eine tatbestandsmäßige und rechtswidrige Tat ausreicht.
Tatmehrheit liegt hierbei vor, wenn die Lösegelderpressung ganz oder teilweise mit der tatbestandsmäßigen Handlung des erpresserischen Menschenraubs/Geiselnahme zusammenfällt.
Neben der Strafbarkeit wegen Betrugs liegt in der Regel tatbestandsmäßig auch ein Missbrauch von Ausweispapieren und eine Falschbeurkundung oder Urkundenfälschung vor.