Ein Tafelgeschäft oder Schaltergeschäft ist ein Bankgeschäft, das Zug um Zug durch Austausch von Leistung und Gegenleistung (Zahlung) ohne sichtbare Buchung über ein Girokonto oder Wertpapierdepot erfolgt.
Unterschreiten die Tafelgeschäfte bestimmte Schwellenbeträge, bleibt der Bankkunde anonym, da durch Barzahlung seine Bankkonten nicht berührt werden und die Transaktion durch Kreditinstitute nicht aufgezeichnet wird.
Die Bareinzahlung ist bei einem Tafelgeschäft die Gegenleistung für den Kauf von Sorten, Edelmetallen (in Form von Gold- oder Silbermünzen, Medaillen, Barren) oder Wertpapieren.