Mit Kieke bezeichnete man zunächst nur den äußeren Behälter, in den man den aus beständigerem Material gefertigten Feuertopf oder Klempner mit den glühenden Kohlen stellte.
Der Unfall-Untersuchungsbericht stellte darüber hinaus fest, dass die Streckenkenntnis des Lokomotivführers nicht ausreichend nachgewiesen werden konnte und er die Mindestruhezeit nicht eingehalten hatte.