Ansonsten darf eine Umwidmung von Positionen des Handelsbuchs in das Anlagebuch oder umgekehrt nur dann erfolgen, wenn für die Umwidmung ein schlüssiger Grund vorliegt.
Mit dieser zusätzlichen (fakultativen) Erweiterungsmöglichkeit wird ein schlüssiger Versicherungsschutz zur Produkthaftpflichtversicherung gewährleistet, die das Risiko der Kfz-Zulieferung ausschließt.
Ein schlüssiger Beweis für die jeweiligen Zuordnungstheorien konnte bisher nicht erbracht werden, auch wenn die Interpretationen der keilschriftlichen Aussagen gut begründet waren.