Daneben sehen einige Rechtswissenschaftler den Zweck der Norm in der Verhinderung von Selbstjustiz im Straßenverkehr, etwa durch das Verfolgen des flüchtigen Täters.
Mehrere Rechtswissenschaftler schätzten es als unmöglich ein, unabsichtlich erhebliche Teile und längere Passagen einer Dissertation aus fremden Texten übernehmen zu können.
Der Rechtswissenschaftler hat in seiner Darstellung des geltenden Rechts nicht zu prüfen, ob eine Norm nach bestimmten Moralvorstellungen gerecht oder ungerecht erscheint.