Mitglieder sind, neben dem Landesbischof, der Präsident, der geistliche Vizepräsident, der rechtskundige Vizepräsident, die ordentlichen Oberlandeskirchenräte sowie weitere außerordentliche Mitglieder.
Das Schiedsgericht war dreifach besetzt: Vorsitzender war ein rechtskundiger Landesbeamter; ihm zur Seite standen je zwei Vertreter von Unternehmern und Arbeitnehmern.