Die weltliche Rechtsfindung und -auslegung fiel einer sich ständig weiterentwickelnden, rechtskundigen kurulischen Rechtspflege zu, die rational und wissenschaftlich ausgerichtet war.
Auf ausdrücklichen Befehl der königlichen Regierung des Untermainkreises musste jedoch aus Gründen der gerichtlichen Glaubwürdigkeit bei allen Patrimonialgerichten rechtskundiges Personal hinzugezogen und auch besoldet werden.