Amtliche Überwachungsfunktionen nimmt der Fachbereich vor allem bei der Rattenbekämpfung auf öffentlichem Grund, der Begasungsaufsicht im Hafen und bei der Unterstützung der Bezirke in der Krankenhaus-, Heim- und Praxenaufsicht wahr.
Beispiele sind die nordrhein-westfälische Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten bei bestimmten gewerblichen Tätigkeiten, Rechtsverordnungen zur Rattenbekämpfung oder Verordnungen über ein Taubenfütterungsverbot.
Auch die behördlichen Maßnahmen gegen die Ausbreitung können einen gewissen Einfluss gehabt haben, der aber in der Stadt eher gering war, da eine Rattenbekämpfung ja nicht stattfand.
Es ist ein Antigerinnungsmittel der zweiten Generation und wird vor allem in der kommunalen und landwirtschaftlichen Rattenbekämpfung als Fraßköder eingesetzt.