Die kurzfristige Preisuntergrenze oder auch absolute Preisuntergrenze bezeichnet in der Mikroökonomie und im Rechnungswesen den Preis im Minimum der durchschnittlichen variablen Kosten (variable Stückkosten).
Im Handel lassen sich weder sämtliche Kosten verursachungsgerecht und zeitlich exakt jedem einzelnen Artikel zurechnen noch existiert die o. g. kurzfristige Preisuntergrenze.
Die bisher beschriebene Preisuntergrenze wird gelegentlich auch kostenorientierte Preisuntergrenze genannt und zwar dann, wenn ein Unternehmen lediglich ein Produkt herstellt.
Die Preisuntergrenze gibt den Verkaufspreis an, den ein Unternehmen für sein Produkt oder seine Dienstleistung verlangen muss, um kurz- oder langfristig bestehen zu können.
Der Angebotspreis sinkt dann im Extremfall bis zur Preisuntergrenze, die wie beim Oligopol oder beim Polypol entweder durch die Durchschnittskosten oder die Grenzkosten bestimmt wird.
Die meisten Unternehmen legen den Schwerpunkt auf die Erfolgswirtschaftliche Preisuntergrenze, mit der das Unternehmensziel Erfolg erreicht werden soll.