Ein forensischer Psychiater diagnostizierte in seinem Gutachten bei ihr eine postnatale Bindungsstörung, ihre Schuldfähigkeit sei jedoch zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt gewesen.
Nachgeburtlich (postnatal) kann eine Verdachtsdiagnose durch die Auswertung charakteristischer körperlicher Merkmale gestellt werden, die durch eine Chromosomenanalyse bestätigt oder ausgeschlossen werden kann.