Allerdings bedeutete die weiter verstärkte Verschriftlichung, die Niederlegung der Vorgänge in Akten, eine weitere Einschränkung informellen Verwaltungshandelns.
Das bedeutete, dass die Festungswerke noch vorhanden, jedoch nicht mehr gepflegt wurden und es bereits Planungen zur Auflassung und Niederlegung der Festungswerke gab.