Freiwillig aus ihrem Dienstverhältnis ausscheidende Bundesbeamte können, anstatt in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert zu werden, auf Antrag einen Anspruch auf Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz () erwerben.
Dies führt bei einem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis mit einer Nachversicherung zu einer Benachteiligung, da die Anstellungskörperschaft bei der Nachversicherung nur die tatsächlich gezahlte Bruttovergütung nachversichert.
Der Beamte wurde bis 2013 in der gesetzlichen Rentenversicherung verpflichtend nachversichert und erhielt dann die Leistungen, die für alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung gelten.
Berufssoldaten, die sich auf eigenen Antrag entlassen lassen, können auf Antrag Altersgeld nach dem Altersgeldgesetz erhalten, statt in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert zu werden.