Im monarchischen Staatsrecht bedeutete Anwartschaft das Recht auf Nachfolge, auf Sukzession, und im früheren Lehenswesen meinte sie den Anspruch oder die Zusage auf Belehnung.
Die Könige versuchten die Gunst dieser Adeligen durch Verleihung von Grundbesitz zu bewahren wodurch sich die Macht dieser Adeligen allerdings noch weiter steigerte und das Lehenswesen immer größere Bedeutung gewann.
Außer im Lehenswesen übernahm eine aus neun Personen bestehende Kommission die Verwaltung und versuchte, die Finanzen der Fürstabtei wieder in den Griff zu bekommen.
In anderen Gegenden ohne Pendant zu dem formalisierten fränkischen Lehenswesen, wie zum Beispiel im oströmischen Bereich, bei japanischen Burgen und chinesischen Palästen, blieb es bei horizontalhierarchischen Strukturen.
Das ließ sich aber nur möglich machen, wenn die adlige Opposition niedergehalten wurde, die sich auf ihre eigenwurzelig gewachsene Macht und ihr gutes Recht stützte, das im Lehenswesen verankert war.