Die Basis zum Vollzug und zur Umsetzung des Lebensmittelrechts bilden das Lebensmittelgesetz, die Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung sowie weitere Verordnungen, die sich darauf abstützen.
Erst die Bundesverfassungsänderung von 1897 und die im Lebensmittelgesetz von 1906 neu eingeführten Gesetze setzten den schlimmsten Auswüchsen ein Ende.
Nach dem niederländischen Lebensmittelgesetz muss Stärke ein charakteristischer Bestandteil sein und die Zusammensetzung zu mindestens 50 % aus Kuhmilch bestehen.
Die weitverbreitete Behauptung, das „bayerische Reinheitsgebot“ sei das älteste Lebensmittelgesetz der Welt, ist eine reine Marketingaussage der Brauereiwirtschaft ohne geschichtliche Fundierung.