Die Bürgschaftsbanken sind somit keine landeseigenen, sondern private Förderinstitute – allerdings unterstützen der Bund und das jeweilige Land die Fördertätigkeit in vielfältiger Weise.
Die staatlich angebotene Fortbildung wird einmal von den Bezirksregierungen des Landes, durch landeseigene Fortbildungsakademien und von landeseigenen Fortbildungseinrichtungen angeboten.