Im 18. Jahrhundert wurden Lichtkerzen, Spielabende, Kegelspiel, außereheliche Schwangerschaften und Fastnachtsbräuche nach kriminalistischen Verhören mit Geld- und Freiheitsstrafen belegt.
Der Phonetiker soll verschiedene sprachliche Aufzeichnungen vergleichen und kriminalistische Indizien für die Identifikation möglicher Verdächtiger beisteuern.
Im rechtlichen Bereich spricht man dabei eher von Geständnis, im kriminalistischen Bereich allerdings wird ein schriftliches Geständnis vor einer Festnahme als Bekennerschreiben bezeichnet.
In der kriminologischen Theorie sind Tätertypologien – trotz ihrer Nachteile und Risiken – ebenso unverzichtbar wie in der kriminalpolitischen und kriminalistischen Praxis.