Es handelt sich bei ihnen um normeninterpretierende Verwaltungsvorschriften, die eine Selbstbindung der deutschen Aufsicht gegenüber den Kreditinstituten darstellen.
Eigenkapital ist bei Kreditinstituten ein sehr knappes Finanzierungsinstrument, zumal von dessen Höhe das Kreditvolumen im Kreditgeschäft oder die Qualifikation als Großkredit abhängig gemacht werden.
Nach der Wende entstandene Kreditinstitute erkannten schnell, dass nur gemeinsam auf die veränderten Konjunkturbedingungen und den wachsenden Konkurrenzdruck im Kreditgewerbe reagiert werden konnte.
Die Kreditinstitute gewähren unbesicherte Kredite im Hinblick auf die Vermögenssituation eines Kreditnehmers und vertrauen auf deren Bestand während der Kreditlaufzeit.
Während Sparkassen und Genossenschaftsbanken in zwei Drittel aller Fälle Lohnabtretungen vereinbaren, beträgt bei allen übrigen Kreditinstituten der Anteil 80 % und mehr.