Das konstitutive Schuldanerkenntnis unterliegt der Rückforderung (Kondiktion), wenn es infolge einer vermeintlichen Verpflichtung abgegeben wurde, die tatsächlich nicht bestanden hatte.
Hierdurch soll verhindert werden, dass der Anspruchsgegner infolge der Kondiktion finanziell schlechter steht, als er vor Eintritt der Bereicherung stand.