Als subjektive Verfahren kennt das Verfassungsprozessrecht den Innenrechtsstreit des Organstreitverfahrens, bei dem oberste Bundesorgane bzw. deren Mitglieder um Innenrechtspositionen streiten, sowie den Außenrechtsstreit des Bund-Länder-Streits und der Kommunalverfassungsbeschwerde.