Diese Vorschrift bezweckt nach vorherrschender Auffassung den Schutz des Verkäufers vor einer Gewährleistungshaftung, da er den Kaufgegenstand im Regelfall nicht kenn und daher ihren Zustand nicht beurteilen kann.
Jede Kenn-Nummer ist weltweit einmalig, wenn ein Tier einen Chip hat, so ist es damit eindeutig identifizierbar(→ Abschnitt Ländercodes und Herstellercodes).