Die Duldung ist eine Nichtbehinderung der Vornahme einer fremden Handlung, die auch in der Hinnahme eines Eingriffs in den eigenen Rechtskreis bestehen kann.
Nicht nur die Musiker seien demnach schuld an schlechter Musik, sondern auch das Publikum, welches durch die Hinnahme aller Qualitätsstufen von Musik aktiv zu deren Verfall beitrage.
Diese Hinnahme gesellschaftlich relevanter Ereignisse ist als mögliches Hemmnis für den Aufbau und den Erhalt des allgemeinen zivilgesellschaftlichen Engagements in der öffentlichen Diskussion präsent.
Die psychologische Stumpfheit eines derartigen Gutachters erscheint selbst bei Hinnahme des bereits geschilderten Konservativismus der deutschen Psychiatrie unüberbietbar.
Später hieß es, der König habe die Nymphe nur erfunden, um seinen Aussagen mehr Nachdruck zu verleihen und das Volk zur kritiklosen Hinnahme und Befolgung seiner Vorschriften zu veranlassen.