Es führt dazu, dass Bankkunden meist alle oder den größten Teil ihrer Bankgeschäfte mit ihrer – das Girokonto führenden – Hausbank tätigen und daher Stammkunde sind.
Diese reicht den Förderantrag mit ihrer Stellungnahme an das Förderinstitut weiter, das nach Prüfung anhand der Förderrichtlinien eine Kreditzusage erstellt, die der Hausbank zugeleitet wird.
Einerseits spielte die Funktion als Hausbank der Bundesländer bei den Landesbanken eine nur noch geringe Rolle, andererseits hielten sie sich aus klassischen Sparkassenmärkten weitgehend zurück.