Nicht vorhandene bzw. nicht nachgewiesene Städteregionsstraßen werden in Kursivdruck gekennzeichnet, ebenso Straßen und Straßenabschnitte, die unabhängig vom Grund (Herabstufung zu einer Gemeindestraße oder Höherstufung) keine Städteregionsstraßen mehr sind.
Nicht vorhandene bzw. nicht nachgewiesene Kreisstraßen sind kursiv gekennzeichnet, ebenso Straßen und Straßenabschnitte, die unabhängig vom Grund (Herabstufung zu einer Gemeindestraße oder Höherstufung) keine Kreisstraßen mehr sind.
Straßen und Straßenabschnitte, die unabhängig vom Grund (Herabstufung zu einer Gemeindestraße oder Höherstufung) keine Kreisstraßen mehr sind, sind kursiv dargestellt.
Das Fahrzeug hat dann ersatzhalber einen 40 PS- oder 44 PS-Motor bekommen; entsprechend ist eine Änderung der Kfz-Papiere und eine Höherstufung der Versicherung erforderlich.