Auch außerhalb der Matur verfasste Arbeiten von Gymnasiastinnen und Gymnasiasten können eingereicht werden, wenn sie den Anforderungen einer Maturarbeit entsprechen.
Als 1834 mehrere ehemalige Gymnasiasten sich in die geheimen oppositionellen politischen Bestrebungen der studentischen Burschenschaften einließen, entzog die Provinzialregierung ihm das Vertrauen.