Zwischen Territorialherren bestanden Auslieferungsverträge und andere Adlige, Städte, und Handwerkszünfte durften nur Leibeigene aufnehmen, die einen Freibrief des Gutsherrn vorweisen konnten.
Der Bestohlene bemerkt zunächst nichts und ist gewillt, schnellstmöglich abzureisen, um die Dankbarkeit des Gutsherren nicht weiter unnötig in Anspruch zu nehmen.
Dass sich das Schulwesen weiter entwickelt haben muss, zeigt die Tatsache, dass 1786 durch den Gutsherren eine „Industrie- und Gewerbeschule“ eingerichtet wurde.