Eine steuerliche Belastung bei der Erbschaft ergibt sich seitdem in erster Linie aus der Grunderwerbssteuer bei der Übertragung von Liegenschaften vom Verstorbenen auf seine Erben.
Erwerbsnebenkosten wie Gerichtskosten, Schreibgebühren und die Grunderwerbssteuer wurden in der Regel erlassen, Notargebühren waren auf 20 % reduziert.
Sie wurde aber durch diverse Anpassungen, insbesondere die Grunderwerbssteuer, die bei entgeltlichem wie auch unentgeltlichen Vermögensübertragungen im Immobilienbereich anfällt, ersetzt.