Diese Produktbereiche sind nicht deckungsgleich mit den vier Geschäftsbereichen des Unternehmens, bei denen zwischen Fahrzeuggetrieben, Standardgetrieben, Gleitlagern und Spezialgetrieben unterschieden wird.
Insbesondere wären die Kniebeugehaltung über 90° bzw. kniende Tätigkeiten zu vermeiden, weil dadurch der Anpressdruck der Kniescheibenrückfläche auf das korrespondierende Gleitlager des Oberschenkelknochens deutlich zunimmt.