Hierunter fallen die gesetzliche Prüfung der Jahresabschlüsse, des Risikomanagements, der Betriebsorganisation, sowie des Wertpapier- und Depotgeschäfts.
Bis in das Jahr 1894 gab es keine gesetzliche Reglung gegen einen unlauteren Wettbewerb, da sich die Gerichte vorstellten, dass solche Regeln die neu geschaffene Gewerbefreiheit unterlaufen würden.
In den 1930er Jahren hatte das Reichsgericht, ohne dass es dazu eine gesetzliche Grundlage gegeben hätte, eine Abstammungsklage auf Feststellung der „echten“, biologischen Vaterschaft für zulässig erachtet.
Inhalt war noch einmal die künftige gesetzliche Namensgebung für totgeborene Babys, der bislang anonyme Eintrag soll künftig zugunsten eines Namenseintrag in das Familienbuch weichen.
Gesetzliche Anforderungen, wie z. B. das Verbot bestimmter Inhaltsstoffe, werden nicht erwähnt, und ein Grundverständnis eines Durchschnittsverbrauchers wird vorausgesetzt.