Für ihre Arbeiten verwendet sie unübliche Bildträger, wie lichtempfindlich gemachte handgeschöpfte Bütten- oder Aquarellpapiere, die sie mit den Techniken der klassischen Fotografie im Fotolabor bearbeitet.
Zu Ehrenstrafen im weiteren Sinn gehören auch an einer Person nach außen hin sichtbar gemachte Schandmale, zielgerichtete optische Kennzeichnungen sowie gezielte Entblößungen.
Nachdem das Kapitel 1274 endgültig das Priorenkolleg aus der Verwaltung des Erzbistums und der Bischofswahl verdrängen konnte, musste es sein Wahlrecht gegen das zunehmend geltend gemachte Ernennungsrecht des Papstes verteidigen.